Sie sind hier: Die Kanzlei > Kontakt

KONTAKT

Rechtsanwalt Frank Richter
Kastanienweg 75a
D-69221 Dossenheim
Tel.: +49 - (0) 6221 - 727-4619
Fax: +49 - (0) 6221 - 727-6510
e-mail a n w a l t (a) richterrecht.com

Rechtsanwalt Richter ist in aller Regel werktags zwischen 12.00 und 19.00 Uhr telefonisch erreichbar. Ausnahmen stellen auswärtige Gerichtstermine oder Mandantengespräche dar. In jedem Fall bin ich für Sie via Telefax oder E-Mail zu erreichen. Gerne können Sie auch eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich komme dann umgehend auf Sie zurück.
Für Mandanten bin ich - falls es das Mandat erfordert - auch via Mobiltelefon jederzeit erreichbar.

Termine nur nach Vereinbarung per Telefon, E-mail oder Fax.

Für eilige Fälle finden Sie hier eine Vollmacht zum downloaden.

Sollten Sie von Werbung per Anruf, SMS, E-Mail, Brief oder Fax belästigt werden, prüfe ich gerne kostenlos vorab die Sinnhaftigkeit, wenn Sie mir die Ihnen vorliegenden Informationen per E-Mail oder Fax zuschicken. So lässt sich klären, ob der Versender überhaupt in Deutschland erreichbar ist.

Sebstverständlich können Sie bei mir auch kurzfristig Termine vereinbaren.

Allerdings biete ich keine kostenlose Beantwortung von Fragen, weder per Telefon, noch per E-Mail. Hier können Sie die Kosten meiner Beauftragung kalkulieren.

Terminsvertretungen biete ich selbstverständlich auch an. Insb. liegt dies nahe beim AG bzw. LG Heidelberg (Fahrraddistanz zur Kanzlei), aber auch dem AG/LG Mannheim (23 km einfach). Weiter entfernte Termine kann ich gegen die üblichen Abwesenheits- und Reisekosten ebenfalls wahrnehmen. Ich selbst trete - sofern der Mandant dies wünscht - bundesweit auf und nehme somit meine Termine in der Regel vor jedem deutschen Gericht selbst war.

Ich kann nicht gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung (E-Mail-Verkehr) nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. Wenn Sie dieses Risiko nicht eingehen möchten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, per Fax oder postalisch.


Hiermit widerspreche ich der Verarbeitung oder Nutzung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung auf jeglichem Kommunikationsweg gem. § 28 Abs. 4 BDSG / Art. 21 Abs. 2, 3, 6 DSGVO.
Ich wünsche keinerlei Werbezusendungen. Werbeanrufe sind ebenfalls unerwünscht.
Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Soweit der Mandatsvertrag mit Ihnen als Verbraucher außerhalb meiner Kanzlei geschlossen wurde – insb. durch Austausch von E-Mails, per Post, Fax oder telefonisch haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich an Rechtsanwalt Frank Richter, Kastanienweg 75a, 69221 Dossenheim, anwalt@richterrecht.com, Fax: 06221-7276510, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einen mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Rechtsanwalt Frank Richter, Kastanienweg 75a, 69221 Dossenheim, anwalt@richterrecht.com, Fax: 06221-7276510:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Bitte geben Sie mir zur schnelleren Abwicklung auch Ihre Bankverbindung an.
Daher werde ich erst tätig, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes verlangen.
Haben Sie verlangt, dass meine Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
„Was nichts kostet, ist nichts wert“ sagt der Volksmund.
Dies stimmt insoweit, als sich die qualifizierte Rechtsauskunft eines Anwalts von einer unverbindlichen Gefälligkeitsäußerung in einem Punkt gravierend unterscheidet, nämlich bei der
H A F T U N G !

Wollen Sie nur eine unverbindliche Gefälligkeitsäußerung, so hafte ich hierfür nach § 675 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) n i c h t!
Dementsprechend biete ich Derartiges nicht an.

Legen Sie demgegenüber Wert auf die Verbindlichkeit meines anwaltlichen Rates, um sich bei Ihrer Entscheidung danach richten zu können, so müssen Sie mich dafür auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlen, da die Haftung durch die Berufshaftpflichtversicherung des Anwaltes abgedeckt ist.
Rechtsanwälte haften grundsätzlich unbeschränkt und persönlich. Dieses Risiko ist durch eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern.

Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) liegt die Gebühr bei einer Erstberatung bei einem Verbraucher bei maximal 190,00 Euro (§ 34 RVG), abhängig vom Gegenstandswert und dem voraussichtlichen Bearbeitungsaufwand.
Diese sog. Gebührenkappung gilt jedoch nur bei einem ersten Beratungsgespräch eines Verbraucher-Mandanten (§ 13 BGB).

Es kann Ihnen (gem. § 4 Abs. 2 S. 1 RVG) auch eine die gesetzliche Gebühr unterschreitende Pauschalvergütung angeboten werden, soweit hierbei ein angemessenes Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Anwalts gewahrt bleibt (§ 4 Abs. 2 S. 3 RVG).

Zahlungen erfolgen gegen Rechnung bzw. als Vorschuss.

Möchten Sie unverbindlich die entstehenden Kosten einer möglichen Beratung mitgeteilt bekommen, so senden Sie mir bitte eine E-Mail, einen Brief oder ein Fax mit Sachverhalt, Frage(n) und der "Bitte um Mitteilung der voraussichtlich entstehenden Kosten!" Diese werden Ihnen dann per E-Mail oder Fax mitgeteilt. Fehlt bei Ihrer Anfrage der oben genannte Hinweis, so gehe ich wie der BGH in seinem Urteil, Az.: IX ZR 63/97, vom 02.07.1998, davon aus, dass es sich um eine verbindliche Beratungsanfrage handelt!

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab rechtzeitig an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Ich sende Ihnen umgehend eine Bestätigung der Bearbeitung zu. Sollte dies nicht geschehen, gehen Sie bitte davon aus, dass ich Ihre Nachricht nicht erhalten habe. In diesem Fall kann ich auch nicht für Sie tätig werden.

Was kostet eine anwaltliche Beratung, wie teuer ist ein Gerichtsprozess - viele Menschen haben keine Vorstellung davon, wie ein Rechtsanwalt seine Leistungen abrechnet.
Geht es nach dem Unfang der Angelegenheit?
Oder nach der Schwere des Falles?
Oder vielleicht nach der Exklusivität der Kanzleiausstattung?
Spielt das Wissen des Anwaltes eine Rolle?
Fachanwalt oder nicht?
Mit Dr.-Titel oder ohne?
Da ein Anwalt oftmals mit der Rechtsschutzversicherung abrechnet ist vielen Menschen gar nicht bewusst, dass beispielsweise eine Beratung (also auch die berühmte „Frage mal eben am Telefon“) eine anwaltliche Tätigkeit darstellt, in der der Rechtsanwalt weitergibt, was er im Studium und im Laufe seiner Praxis gelernt hat. Um die Leistung berechnen zu können haben die „Freien Berufe“ eine Gebührenordnung, die Beträge vorgibt und einen Faktor für Umfang, Ausstattung und Wissen freistellt.

Was genau meine Tätigkeit kostet lässt sich auf zweierlei Weisen festlegen: Mit einer Vergütungsvereinbarung oder auf gesetzlicher Basis. Hier ist vor allem der Streitwert entscheidend. Ergänzend sind Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers zu berücksichtigen. Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann bei der Bemessung herangezogen werden. Bei Rahmengebühren, die sich nicht nach dem Gegenstandswert richten, ist das Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Die Kosten hängen - mangels anderer Vereinbarung - vom Wert des Streitgegenstandes und dem Umfang meiner Tätigkeit ab. Ich darf insoweit auf die bekannten Anwaltsgebührenberechnungsseiten im Internet verweisen.

© Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter 2017