Was tun, wenn…
 
… mein Privatparkplatz belegt ist?
Man kann seinen Privatparkplatz durch Abschleppen des fremden Fahrzeugs frei räumen. Diese Kosten kann man vom 
Parkenden ersetzt verlangen, wie der BGH klargestellt hat. Alternativ kann man selbst „Strafzettel“ verhängen und 
Nutzungsgebühren verlangen. Auch kann man den Störer abmahnen und eine Erklärung verlangen, dass er den 
Parkplatz nicht erneut missbrauchen wird – oder andernfalls eine Vertragsstrafe zahlt.